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Sortiment 0,3 Norm

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0,3 Norm Strahler

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Ergoline / Soltron
Sets fur SB Betrieb

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Ausnahmeregelung
fur den SB Betrieb
von bis zu 2 Solarien
Starter

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4W - 180W

Solarien Verordnung

Gültigkeit der Verordnung ab 01.08.2011


Inkrafttreten der Verordnung für Besonnungsgeräte in 6 Monaten, zum 1. Februar 2012; Daran schließt sich ein 6-monatiger Übergangszeitraum zur Geräteumrüstung an.

Altgeräte müssen bis spätestens 1. August 2012 auf eine maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² umgerüstet sein.

Inkrafttreten der Verordnung für Personal nach einem 16-monatigen Übergangszeitraum zur Personalschulung zum 1. November 2012.


Gerätetechnik

Zwölf Monate nach Verkündung im Bundesanzeiger dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen stärkeren erythemalen Wert als 0,3W/qm haben. Neugeräte erfüllen diese Vorschrift bereits seit Juli 2007.

Fachpersonal

Während der Betriebszeit muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt und die Beratung des Kunden anwesend sein. Fachkraft ist, wer die Schulung eines akkreditierten Schulungsträgers absolviert hat. Für die Schulung des Fachpersonals beträgt die Übergangsfrist 16 Monate ab Verkündung. Nach diesem Datum ( November 2012 ) ist ein reiner Selbstbedienungsbetrieb nicht mehr gestattet.

Informationspflichten

Sechs Monate nach der Veröffentlichung sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden über Ausschlusskriterien, maximale Bestrahlungsdauer etc. zu informieren. Dazu verlangt der Gesetzgeber entsprechende Aushänge im Geschäftsraum und in den Kabinen. Außerdem müssen Sie Ihren Kunden - falls dieser eine Beratung wünscht - eine entsprechende Informationsschrift aushändigen.

  
Dokumentationspflichten

Sechs Monate nach der Veröffentlichung sind Sie verpflichtet, ein Geräte- und Betriebsbuch zu führen. Diese notwendigen Unterlagen gehören bei Neugeräten selbstverständlich zum Lieferumfang.

Ausnahmeregelung SB Betrieb

Die Ausnahmeregelung von der ständigen Anwesenheitspflicht von Fachpersonal für den SB-Betrieb von bis zu 2 Solarien:

Die Verordnung gestattet unter nachfolgenden Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung für die ständige Anwesenheitspflicht von Fachpersonal, wenn nicht mehr als zwei Solarien betrieben werden:

Technisch muss sichergestellt sein, dass eine Nutzung der Solarien nur möglich ist, wenn dem    Kunden vor Beginn jeder Bestrahlungsserie (eine Bestrahlungsserie umfasst 10 Besonnungen) durch eine Fachkraft eine Beratung und ein hauttypgerechter Dosierungsplan angeboten wurden.

Der Kunde darf dieses Angebot ablehnen.

Nimmt der Kunde das Angebot an, muss dem Hauttyp des Kunden entsprechend ein Dosierungsplan erstellt werden. 
                  

Dieses vereinfacht den Betreibern von 2 Solarien den Teil SB-Betrieb Ihrer Geräte nach den Vorgaben der Verordnung.