Batterieentsorgung / WEEE
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die Umsetzung der europäischen WEEE- Direktive in deutsches Recht. Es überträgt im Rahmen der Produktverantwortung den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten die Verantwortung für eine umweltgerechte Gerätekonzeption bis hin zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Das betrifft auch UV-Röhren und Hochdruckstrahler.
Dieses Gesetz verpflichtet Altgeräte, UV-Röhren und Hochdruckstrahler (Altröhren- und Strahler) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.
Altröhren und -Strahler
Die Kommunen erfassen die Altröhren- und Strahler getrennt von den übrigen Abfällen und stellen sie zur Abholung und umweltgerechten Entsorgung bereit. Dieses übernimmt die Organisation „LARS", welcher unser NT- Lieferant sich angeschlossen hat. „LARS" stellt im Solidarverbund mit anderen Unternehmen bei den öffentlichen Wertstoffhöfen entsprechende Container zur Verfügung, in die dann Altröhren und -Strahler entsorgt werden können. Die Kommunen dürfen keine Gebühren für die bei ihnen entsorgten Altröhren und -Strahler erheben. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung werden ab dem 24.03.2006 bereits beim Kauf von UV-Röhren und Hochdruckstrahlern erhoben. Deshalb werden pro UV-Röhre und Hochdruckstrahler eine Entsorgungspauschale in Höhe von 13 ct zzgl. MwSt. (0,15 Euro Brutto). Unsere Preise enthalten bereits die WEEE Kosten. Sie können die Altröhren und -Strahler bei Ihren öffentlichen Entsorgern kostenlos abgeben.
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten,
sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene
Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.
Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien
wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die
nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die
jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der
Initiative „Batterie-Zurück“.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.


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